Allgemeine Geschäftsbestimmungen für Kurse und Veranstaltungen

1. Kurs-/ Veranstaltungsdurchführung

Mit Eingang der Anmeldung werden die gewünschten Plätze verbindlich gebucht.

Kurse/ Veranstaltungen können bei nicht in ausreichender Anzahl vorliegender Anmeldungen ersatzlos gestrichen oder auf einen anderen Termin verlegt werden. In diesen Fällen werden die betroffenen Kursteilnehmerinnen/ Kursteilnehmer rechtzeitig informiert und es steht ihnen frei, einen anderen Termin zu buchen oder von ihrer Anmeldung zurückzutreten.

2. Benachrichtigung

Unmittelbar nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine E-Mail mit den gebuchten Kursdaten.
In den Fällen, in denen der gewünschte Kurs/ Seminar nicht stattfinden kann oder keine ausreichenden Plätze mehr zur Verfügung stehen, erfolgt eine Benachrichtigung und Absprache mit den betroffenen Teilnehmern. Bitte geben Sie daher bei der Anmeldung auch Ihre Telefonnummer mit an.

3. Kurs-/ Seminargebühren

Für Kurse/ Seminare, die nicht von den Krankenkassen bezahlt werden, sind die Kurs-/ Seminargebühren nach Rechnungsstellung per Banküberweisung auf das Konto jeweiligen Kursleiters unter Angabe Ihres Namens und der Kurs Nummer zu entrichten.

4. Rücktritt

Ein Rücktritt von der angemeldeten Kurs- oder Workshop-Teilnahme ist kostenfrei möglich bis zum Tag des ausgeschriebenen Kursbeginns. In diesem Fall werden Ihnen bereits gezahlte Kursgebühren abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 5,00 € wie folgt wieder gutgeschrieben.

5. Datenspeicherung

Personenbezogene Angaben dürfen für interne Verwaltungs- und Abrechnungszwecke gespeichert werden. Ihre Daten werden vertraulich behandelt, eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt selbstverständlich nicht.

6. Sonstiges

Erfüllungsort für alle Leistungen und Gerichtsstand ist Eltville am Rhein. Es gilt das maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollte eine Regelung dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden oder sollte die Anmeldung unvollständig sein, so wird der hiermit zustande gekommene Vertrag in seinem übrigen Inhalt davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.